Sämtliche in Drittländer ausgeführt
e Gewebe und Zellen müssen dieser Richtlinie genüge tun; bei den rein technischen Anforderungen in den Anhängen I, II, VI und VII können jedoch Anpassungen vorgenommen werden, wenn der Gesetzge
ber des Drittlandes ausdrücklich andere gesetzliche Bestimmungen vorsieht, die die Sicherheit der Patienten in diesen Drittländer
n gewährleisten und mindestens das in dieser Richtlinie vorgesehene Schutzniv
...[+++]eau sicherstellen.