Dem unterrepräsentierten Geschlecht sollte Vorrang eingeräumt werden, w
enn der betreffende Kandidat die gleiche Qualifikation hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung hat wie der K
andidat des anderen Geschlechts und wenn eine objektive Beurteilung, bei der alle die Person betreffenden Kriterien berücksichtigt werden,
nicht ergeben hat, dass ...[+++] spezifische Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts überwiegen.