Für die Zwecke dieser Entscheidung können zu den nationalen Asyl- und Einwanderungsmaßnahmen, die aller Voraussicht nach beträchtliche Auswi
rkungen auf mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte Europäische Union haben werden, auch politische Absichten, lang
fristige Planungen, geplante oder angenommene Rechtsvorschriften, endgültige Entscheidungen der höchsten Gerichte zur Anwendung
oder Auslegung innerstaatlicher Gesetze
oder Verwaltungsentscheidungen,
...[+++]die eine bedeutende Anzahl von Personen betreffen, zählen.