Nach Billigung der Richtlinie durch
den Rat werden die Mitgliedstaaten folgenden Punkten hoffentlich bald unmittelbare Priorität beimessen: erstens der justitiellen Zusammenarbeit und der Harmonisierung des Strafrechts, zweitens der Schulung der staatlichen Stellen sowie der Arbeitgeber bezüglich der Umsetzung der Richtlinie für alle natürlichen und juristischen Personen, drittens der Anwendung der Charta der Europäischen Parteien von 1997 für den Schutz der Grundrechte und die Bekämpfung aller Formen rassistischer Gewalt, viertens dem kollektiven Klagerecht einzelnder Diskriminierungsopfer, fünftens der Gewährleistung von Zugangsmöglich
...[+++]keiten von Minderheiten zur beruflichen Bildung, zur Beschäftigung, zur Gesundheitsfürsorge, zum Sozialschutz sowie den Rentensystemen und deren Teilnahme an der Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie am kulturellen Leben.