Wir haben ja in der Europäische
n Union bzw. in den Mitgliedstaaten über die Umsetzung entsprechender Richtlinien eine lange Debatte geführt. Dabei war die Vorgabe auch, dass wir das in allen
Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Das ist die Grundlage, und wie bei allen anderen Rechtsvorschriften, wo es ein europäisches Recht gibt, haben die Bürgerinnen und Bürger, die sich betroffen fühlen oder die glauben, diskriminiert zu sein, die Möglichkeit, entsprechend vorzu
...[+++]gehen, und zwar bis hin zur Klage beim Europäischen Gerichtshof.