23. legt fest, dass es eine regelmäßige Plenardebatte über Ziele und Vorgaben im Rahmen der Strategie für nach
haltige Entwicklung einführen wird, die auf Beiträgen aller ihrer betroffenen Fachausschüsse basiert, so
dass das Parlament eigene Stellungnahmen zu Fortschritt und Prioritäten der Strategie so rechtzeitig vorlegen kann, dass sie bei der jährlichen Revision des Europäischen Rates betreffend die Strategie für nachhaltige Entwicklung mitberücksichtigt werden können; ist darüber hinaus der Auffassung, dass es regelmäßige Ausspra
...[+++]chen mit den nationalen Parlamenten und den verfassungsmäßigen regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten auf allgemeiner oder bilateraler Basis abhalten sollte, um die besten Verfahren für nachhaltige Entwicklung zu überprüfen und Erfahrungen über die europaweite und nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auszutauschen;