Eine Ausnahme bildet diesbezüglich Portugal, wo seit dem 1. No
vember 2009 für die meisten öffentlichen Beschaffungen die Nutzung elektronischer Mittel zur Durchführung der Ausschreibungsphasen bis zur Zuschlagserteilung verbindlich
vorgeschrieben ist (Ausschreibungen mit geringem Auftragsvolumen werden nicht elektronisch durchgeführt, und die Evaluierung bestimmter Beschaf
fungen kann mittels einer Kombination elektronischer und he
...[+++]rkömmlicher Mittel durchgeführt werden).