Durchgeführt werden sollte diese Aufgab
e auf der Grundlage aller objektiven und einschlägigen Kriterien, vor allem aber der Fähigkeit der betroffenen Sektoren, die infolge der neuen Vorschriften für das Emissionshandelssystem (ETS) entstehenden Mehrkosten ohne erhe
blichen Verlust von Marktanteilen an weniger CO2-effiziente Anlagen außerhalb der Gemeinschaft weiterzugeben, sowie der Fähigkeit dieser Sektoren, die Emissionen weiter zu verringern, und der Strategien für den Klimawandel, die in den Ländern verwirklicht werden, in denen We
...[+++]ttbewerber operieren.