Ermutigend ist für mich, dass die Berichterstatterin und auch der Ausschuss einen entscheidenden Änderungsantrag von mir zu
Artikel 18 Absatz 3 unterstützt haben, in dem es heißt, dass es „jedem einzelnen Mitgliedstaat (obliegt), sicherzustellen, dass er über reibungs
los funktionierende Management- und Kontrollsysteme verfügt“, um die Ausgaben nachzuvollziehen und um zu gewährleisten, dass sie begründet sind, und dass es „der Kommission (obliegt), zu überprüfen, ob diese Systeme tatsächlich be
...[+++]stehen“.