Das belgische Gesetz über die Verwendung der Sprachen in der Verwaltung („loi sur l'emploi des langues en matière administrative“) sieht vor, da
ss Bewerber, die im lokalen öffentlichen Dienst in der niederländisch-, französisch- oder deuts
chsprachigen Region arbeiten möchten und die ihre Ausbildung nicht in der jeweiligen Sprache absolviert haben, die Kenntnisse der Sprache der jeweiligen Region durch ein Zertifikat nachweisen müssen; dieses wird nach Prüfungen erteilt, die von Selor, der staatlichen Personalauswahlstelle Belgiens or
...[+++]ganisiert werden.