Hinsichtlich der Durchführu
ngsbestimmungen für diese Maßnahme empfiehlt es sich, die dafür vorgesehenen Hoec
hstmengen sowie die Laufzeit der Verträge zu bestimmen anhand des tatsächlichen Bedarfs am Markt und der Lagerfähigkeit der jeweiligen Käsesorten. Darüber hinaus ist es notwendig, d
ie Bestimmungen des Lagervertrags über die Identifizierung des Käses und über die Kontrolle der Bestände, für die eine Beihilfe gewährt wird, fest
...[+++]zulegen. Die Beihilfe muß unter Berücksichtigung der Lagerkosten und der voraussichtlichen Entwicklung der Marktpreise festgesetzt werden.