Ferner vertritt er die Auffassung, dass eine Beschränkung des
Anwendungsbereichs allein auf diejenigen Kleinstunternehmen, die Menschen beschäftigen, die gerade arbeitslos geworden sind usw., für die Finanzintermediären eine Belastung darstellen würde, was die Finanzkontrolle betrifft, und – noch wichtiger – ihre potentielle Kundschaft beschränken könnte, w
ozu noch das Risiko käme, dass lokale Kleinstkreditanbieter nicht bereit sind, eine Partnerschaft mit der EIB oder anderen Finanzinstituten einzugehen, so dass die Initiative nur in
...[+++] geringem Umfang in Anspruch genommen würde.