14. unterstützt eine weitere Öffnung der Märkte der EU und der USA für das öffentliche Beschaffungswesen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und einer schrittweisen Aufhebung der Ausnahmen von den im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sowie im Rahmen des EU-USA-Abkommens von 1995 eingegangenen Verpflichtungen; weist in diesem Zusammenhang auf den Bericht des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen hin, in dem die Notwendigkeit einer genauen Überwachung der Durchführung des Abkommens und einer Unterrichtung des Europäischen Parlaments hierüber unterstrichen wird; weist darauf hin, daß die Kompatibilität bilateraler Abkommen mit den internationalen Erklärungen, etwa den E
rklärungen ...[+++] von Rio, Kyoto usw., festgelegten Erfordernissen gewährleistet werden muß;