16. hält die Regierung dazu an, die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Korruption sowie die Rechtsvorschriften über die Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen konsequent umzusetzen; fordert die zuständigen Strafvollstreckungsbehörden auf, die Anstrengungen
zur Bekämpfung der Korruption umfassend fortzusetzen und mehr Korruptionsfälle – einschließlich von Fällen hochrangiger Korruption – mit Verurteilungen abzuschließen; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, präzisere Mechanismen für die solide Umsetzung und Überwachung von Initiativen und Projekten zur Bekämpfung der Kommunikation einzuführen sowie die Zus
...[+++]ammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen und den Informationsaustausch – insbesondere zwischen der Polizei und den Staatsanwälten – zu verstärken; ermutigt das montenegrinische Parlament, verstärkt seine Rolle als Kontrollorgan der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Regierungsstellen zu übernehmen; fordert die Regierungsstellen auf, mutmaßliche Fälle von Korruption – insbesondere bei Privatisierungen – gründlicher zu untersuchen; ersucht die Kommission zu bewerten, wie sich die Zuweisung von EU-Mitteln auf die Reform der Justiz und die Bekämpfung der Korruption ausgewirkt hat und welche Ergebnisse erzielt worden sind;