Der Hof stellt im Ubrigen fest, d
ass die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung « zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29
. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten » (KOM (2005) 305 (endgültig)) angenommen hat, in dem vorgeschlagen wird, den vorerwähnten Artikel 14 abzuändern und in diese Bestimmung aufzunehmen, dass die Zustellung durch die Post « per Einschreiben mit Rückschein oder gleichwertigem B
...[+++]eleg » erfolgen muss.