Die Kommission bemerkt jedoch selbst in diesem Schreiben, da
ss die Mehrzahl der geplanten oder empfohlenen Verbesserungen seh
r wahrscheinlich zu Situationen gehören, in denen die Mitgliedstaaten, auf der Grundlage einer Prüfung von Fall zu Fall
oder auf der Grundlage von durch den Mitgliedstaat festgelegten Schwellen
oder Kriterien, bestimmen müssen, ob das Vorhaben einer Bewertung aufgrund
...[+++] der erheblichen Auswirkungen, die es auf die Umwelt haben kann, unterzogen werden muss.