in der Erwägung, dass die Änderungen, die
der Rat am von der Kommission vorgeschlagenen derzeitigen CBRN-Aktionsplan der EU vorgenommen hat, diesen schwächen, dazu führen, dass die Zusagen der Mitgliedstaaten unverbindlich sind, und die vorgesehenen Maßnahmen verwässern, von denen viele auf nationaler Ebe
ne gehalten werden, anstatt dass ihnen ein EU-weiter Geltungsbereich zugestanden wird, und die Überwachung und Kontrolle ihrer Umsetzung durch die Kommission schwächen, was soweit geht, dass manchmal sogar davon abgesehen wird, die Ko
...[+++]mmission als „Beteiligte“ zusammen mit den Mitgliedstaaten aufzunehmen,