Diese Vorbringen wurden aus den folgenden Gründen zurückgewiesen. i) Da die größeren Konzernen angehörenden Unternehmen, die, wie festgestellt wurde, unabhängig von anderen Tochtergesellschaften desselben Konzerns tätig waren, als re
präsentativ für den Wirtschaftszweig der Union angesehen wurden, bestand keine Notwendigkeit, die gesamte Gruppe systematisch zu untersuchen. ii) Die betroffene interessi
erte Partei brachte keinen Beleg zur Untermauerung ihrer Behauptung vor, derzufolge das in die Stichprobe aufgenommene, angeblich Verlust
...[+++]e einfahrende Unternehmen tatsächlich nicht repräsentativ für den Wirtschaftszweig der Union sei.