23. bedauert, dass die Kommission in ihrem Vorschlag ausschließt, dass die Rechnungsabschlüsse und die Einnahmen und Ausgaben des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL durch den Rechnungshof geprüft werden, und darauf hinweist, dass die Rechnungsabschlüsse dieses Gemei
nsamen Unternehmens jährlich durch eine unabhängige Prüfstelle überprüft werden; fordert die Kommission auf, den Mehrwert eines solchen Vorschlags klar aufzuzeigen; betont, dass der Rechnungshof für gemeinsame Unternehmen, die seit dem Jahr 2002 gemäß Artikel 187 AEUV gegründet wurden, als ausschließlicher Prüfer fungiert hat und sich d
aher auf umfassende ...[+++]Kenntnisse über diese Einrichtungen stützt, die nicht ungenutzt bleiben sollten;