Mit Klageschriften, die dem Hof m
it zwischen dem 31. Juli 1998 und dem 29. Januar 1999 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen z
ugesandt wurden und zwischen dem 3. August
1998 und dem 1. Februar 1999 in der Kanzlei eingegangen sind, erhoben Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Flämischen Gemeinschaft vom 23. Juni
1998 zur Gewährung einer Sonderbeihilfe für Personen, die sich infolge der Kriegsumstände, der Repression und der Säuberung in einer unsicheren Existenzlage befinden (veröffentlicht im Belgisch
...[+++]en Staatsblatt vom 31. Juli 1998):