Diese Maßnahmen stellen insbesondere darauf ab, Begriffsbestimmungen anzupassen, den Geltungsbereich der Ausna
hmeregelungen gemäß jener Richtlinie zu ändern, die
Bestimmungen jener Richtlinie über organisatorische Anforderungen oder Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, die für Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute gelten, zu präzisieren beziehungsweise zu ergänzen und die vor und nach dem Handel geltenden Transparenzvorschriften, die
jene Richtlinie für die verschie
...[+++]denen Handelsplätze vorschreibt, näher auszuführen.