Der Vorschlag deckt jene Zweige der sozialen Sicherheit ab, die einen stärkeren Bezug zur Beschäftigungssituation als zum St
aatsangehörigkeits- oder Aufenthaltsstatus haben, also Leistungen (1) bei Arbeit
slosigkeit, (2) bei Krankheit sowie Gesundheitsleistungen, (3) bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft, (4) bei Invalidität, (5) im Alter, einschließlich Altersrenten, sowie (6) bei Arbeitsunfällen und Beruf
...[+++]skrankheiten.