24. ist der Auffassung, dass die Aufsichtsbehörden nicht versuchen sollten, zu Schattenbankmanagern zu werden, sondern vielmehr die Art und Weise bewerten sollten, in der ein Institut mit Risiken umgeht, statt nur zu überprüfen, ob formale Vorschriften eingehalten werden; nationale Aufsic
htsbehörden sollten befugt sein, von Instituten zu verlangen, Eigenkapital über das Mindestmaß hinaus zu h
alten; dies sollte jedoch nur eines der im Rahmen der Bankenaufsicht zur Verfügung stehenden Instrumente
sein ...[+++], und von dieser Möglichkeit sollte nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn Anlass dazu besteht;