Mit der Feststellung, dass solche Maßnahmen in den vom Europäischen Rat angenommenen Rahmen des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage e
ingebettet sein und voll und ganz im Einklang mit dem Europäischen Recht und dem Völkerrecht stehen müssen; grundsätzlich sollte es möglich sein, s
olche Maßnahmen auf jeden Mitgliedstaat anzuwenden, der mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert ist, wenngleich es auch erforderlich ist, zeitlich beschränkte Lösungen für besonders schwierige Situationen in Betracht zu ziehen
, die ein einzelner ...[+++]Mitgliedstaat zu bewältigen hat;