9. verurteilt, dass im Rahmen der Rechtsetzung in der EU auf undemokratische Weise vorgegangen wird; bedauert, dass die Bürger weder unmittelbar noch über die Wahl e
ines Parlaments auf irgendeiner Ebene demokratisch darüber abstimmen können, neue Rechtsvorschriften, Änderungen geltender Rechtsvorschriften oder ihre Aufhebung einzuleiten; ist der Überzeugung, dass eine Ausprägung der direkten Demokratie die Beteiligung und Rechenschaftspflicht verbessern würde; bekräftigt seinen Standpunkt, wonach solche Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft, in der Gerechtigkeit, Freiheit und Bürgerbeteiligung gewahrt werden, unerlässlich sin
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