6. stellt fest, dass es nur mithilfe gemeinsamer Messmethoden für den Energieverbrauch und die Kohlendioxidemissionen sowie mithilfe eines vergleichenden methodologischen Rahmens für die Berechnung der kostenoptimalen Niveaus der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz im Gebäudesektor möglich sein wird, die in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Daten zu vergleichen und die Energieeffizienz zu verbessern; weist ferner darauf hin, dass die IKT als Mindest
anforderung für die Interoperabilität schnellstens standardisiert werden müssen; ist der Ansicht, dass diese Standardisierung über die Messfunktionen hinaus auch den Zugang
...[+++]zu vertraglichen und verbrauchsbezogenen Informationen, die Möglichkeit der Kommunikation mit den zentralen Systemen der Betreiber über das Stromnetz und ein ferngesteuertes Gerät zum An- und Abschalten der Versorgung betreffen muss;