Aber selbst in den Fällen, in denen dieser Betreiber keine solche aktive Rolle gespiel
t hat, kann er sich nicht auf diese Ausnahme von seiner Verantwortlichkeit berufen, wenn er sich
etwaiger Tatsachen oder Umstände bewusst war, auf deren Grundlage ein sorgfältiger Wirtschaftsteilnehmer die Rechtswidrigkeit der Online-Verkaufsangebote hätte feststellen müssen, und wenn er, falls ein solches
Bewusstsein gegeben war, nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die be
treffenden Daten zu ...[+++]entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.