16. unterst
ützt die Arbeit des Internen Prüfers; verurteilt die Behinderung von offizieller Seite, unter der der Finanzkontrolleur/Interne Prüfer und seine Bediensteten dem OLAF-Bericht zufolge bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten gemäß der Haushaltsordnung zu leiden hatten und die der Verwaltung des Ausschusses der Regionen anzulasten ist; lobt den Internen Prüfer und seine Bediensteten für ihre ernsthaften und wiederholten (letztlich jedoch erfolglosen) Versuche, die Verwaltung und das Präsidium des Ausschusses der Regionen von der Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen zu überzeugen; erkennt an,
...[+++] dass in Ermangelung des Schutzes, der normalerweise Beamten gewährt wird, die über Missstände berichten, der Interne Prüfer richtig gehandelt hat, als er sich mit seinen Besorgnissen direkt an das Europäische Parlament wandte, und infolgedessen keine nachteiligen Konsequenzen zu gewärtigen haben sollte;