Die klagende Partei behauptet allerdings, dass die P
rovinz Westflandern insbesondere den anderen flämischen
Provinzen gegenüber diskrimini
ert werde, indem die angefochtene Bestimmung verhindere, dass diese Provinz bei der Verteilung der
Mittelzuwendung des Flämischen Provinzfonds die von ihr beanspruchte Angleichung vollenden könne, da diese Angleichung von der Anpassun
...[+++]g an den Entwicklungsprozentsatz abhänge.