Um das Bewusstsein der Unionsbürger
für ihr Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, zu schärfen und ihnen den Zugang zu entsprechenden Informationen zu erleichtern, nahm die Kommission 2010 eine eigenständige Rubrik mit einfachen und lesefreundlichen Angaben über die anwendbaren EU-Vorschriften und die konkreten Vorteile, die sich aus diesem Recht ergeben, in das zentrale Info
rmationsportal „Ihr Europa“[110] auf, das auch Zugang zu zielgruppenspezifischeren Beratungsdiens
ten bietet; ferner ...[+++]veröffentlichte die Kommission 2012 den praktischen Leitfaden für Bürger und Unternehmen “Ihr Europa – Ihre Rechte“[111].