Nun, angesichts der vorgelegten Elemente hat es den Anschein, dass die Entscheidung, eine Investition zu tätigen und auf die Erhebung der im Prinzip von EDF geschuldeten Steuer zu verzichten, als stillschweigend getr
offene Entscheidung angesehen werden muss, ohne eine begründete Rechtshandlung, d
urch die der genaue Inhalt dieser Entscheidung, die Gründe und die Rechtsgrundlage, die diese stützt, sowie durch welche zuständige Behörde und an welchem Datum sie getroffen wurde, erkannt oder nachgeprüft
werden ...[+++] können.