8.
fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, jegliche Bestimmungen, gemäß deren sich Personen strafbar machen, wenn sie Migranten auf See h
elfen, abzuschaffen oder aufzuheben; fordert den Rat auf, die Richtlinie 2002/90/EG zu überprüfen, um klarzustellen, dass humanitäre Hilfe, die gegenüber Migranten, die sich auf See in Gefahr befinden, geleistet wird, zu begrüßen ist und eine Handlung darstellt, die in keiner Weise sanktioniert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Bestimmungen außer Kraft zu setzen, gemäß deren
die Einrei ...[+++]se in ihr Hoheitsgebiet oder der Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet strafbar ist;