B. in der
Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen
Parlament vertreten sind und dass die Mitglie
dstaaten im Rat von ihrer jeweiligen Regierung ve
rtreten werden, die ihrerseits in demokratischer We
ise gegenüber ihrem ...[+++] nationalen Parlament Rechenschaft ablegen muss (siehe Artikel 10 Absatz 2 des EU-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon); die notwendige
Parlamentarisierung der Europäischen Union muss sich daher auf zwei Säulen gründen: einerseits auf die Ausweitung der Befugnisse des Europäischen
Parlaments in Bezug auf alle Beschlüsse der Union und andererseits auf die Stärkung der Befugnisse der einzelstaatlichen
Parlamente in Bezug auf ihre jeweiligen Regierungen,