Überdies hat der Gesetzgeb
er dadurch, dass er nicht vorgesehen hat, dass das in Artikel 23/1 vorgesehene neue Aberkennungsverfahren auf Taten, die vor dessen Inkrafttreten begangen wurden, angewandt werden kann, eine Maßnahme ergriffen, die die Rechtssicherheit gewährleisten soll, indem den
Personen, die einen Antrag auf Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit eingereicht haben, nicht eine Regelung auferlegt wird, die sie nicht erwart
en konnten, als sie ihren Antrag ei ...[+++]nreichten.