39. besteht darauf, dass die Europäische Kommission und
die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung einlösen, bis 2010 jährlich mindestens 2 000 Millionen Euro in Form einer echten handelsbezogenen Hilfe, deren größter Teil Afrika zufließen muss, bereitzustellen; ruft zu einer rechtzeitigen Festlegung und Bereitstellung des Anteils an den Mitteln aus dem Programm "Aid for Trade" auf; unt
erstreicht, dass es sich bei diesen Mitteln um zusätzliche Ressourcen und nicht um eine einfac
he Umverteilung von ...[+++]EEF-Mitteln handeln sollte;