I
n der Erwägung, dass es aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände
schwierig ist, die Identität eines oder mehrerer Verursacher und deren eventuellen Beteiligungsanteil eindeutig festzulegen, dass außerd
em die Vielzahl der Betreiber, die an dem Standort aufeinanderfolgten, und die Schwierigkeiten, den verschiedenen gemischten Verschmutzungen aus der Vergangenheit gleicher Art (Kohlenwasserstoffe) ein Datum zuzuordnen, zur Folge ha
...[+++]ben, dass kein mutmaßlicher Verursacher demnach leicht ermittelt werden kann;