Diese Anordnung, die somit dem seinerzeit von Achille Occhetto
erklärten Verzicht nicht Rechnung trug, wurde damit begründet, dass hier der von Achille Occhetto am 7. Juli 2004 erklärte
Verzicht auf den Einzug ins Europäische Parlament im Gegensatz zum ersten Wahlkreis (Nordwestitalien) wirkungslo
s geblieben sei und daher als widerruflich gelten müsse, weil er noch vor der Einleitung des Verfahrens zur Ersetzung von Antonio Di Pietro durch den Kandidaten, der auf derselben Liste im vierten Wa
...[+++]hlkreis (Süditalien) auf ihn folgte, erfolgt sei.