12. stellt fest, dass das chinesische Bankwesen seit Jahren ein hohes Wachstum verz
eichnet, dass damit eine schrittweise Öffnung des Banken- und Finanzsektors für ausländisches Engagement einhergeht, dass dies den Grundprinzipien des WTO-Übereinkommens und den China beim WTO-Beitritt zugestandenen Übergangsfristen folgt, da
ss inzwischen schon viele chinesische Geschäftsbanken die Genehmigung erhalten haben, mit ausländischen Kapitalgebern zusammenzuarbeiten, dass außerdem mehr als 400 internationale Banken und Finanzinstitute Filialen
...[+++] oder Vertretungen in China eröffnet haben; fordert China auf, um diesen Prozess fortzuführen, die Beschränkungen, die bislang für ausländische Banken im Bereich Kundengeschäft, Geschäftsfelder und für die regionale Betätigung noch gelten, weiter zu lockern und schließlich ganz aufzuheben, um größere Entwicklungsräume für ausländische Banken oder solche mit ausländischen Kapitalbeteiligungen zu schaffen; fordert China ferner auf, allen ausländischen oder gemischten Banken zu erlauben, Kundengeschäfte in Renminbi durchzuführen und in naher Zukunft alle Beschränkungen für Renminbi-Geschäfte ausländischer Banken in ganz China aufzuheben; fordert China auf, darüber hinaus neben den bereits erreichten Lockerungen der Marktzugangsregelungen für ausländische oder gemischte Banken die Kontrolle auswärtiger Finanzinstitutionen ebenfalls zu lockern und in diesem Zusammenhang die Kapitalanforderungen für die Niederlassungen ausländischer Finanzinstitutionen von ihrem zurzeit überhöhten Niveau abzusenken, um diesen Unternehmen effektiven Marktzugang zu gewähren;