D.229 - Im Rahmen der in Artikel D.228 vorge
sehenen Tarifierung wird der TKAR in den nachstehenden Fällen nicht angewandt: 1° auf Wasservolumen, die an Benutzer verteilt werden, die der Abgabe für die Einleitung von industriellem Abwasser unterworfen sind; 2° auf Wasservolumen, die von landwirtsch
aftlichen Betrieben verbraucht werden, die der Abgabe für Umweltbelastungen unterliegen, mit Ausnahme des Volumens, das dem mutmaßl
ichen Verbrauch des Haushalts, d.h. 90 ...[+++]Kubikmetern, entspricht.