27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine deutlichere und kohärentere Einbeziehung des Umweltschutzes in die gesamte Politikgestaltung der Europäischen Union zu fördern; fordert, zwecks Verwirklichung des in der Europäischen Union propagierten Ansatzes der Einbeziehung von Gesundheitsaspekten in alle Politikbereiche die Erfordernisse von Umwelt- und Gesundheitsschutz in der gesamten Politik zu berücksichtigen und in diesen Prozess auch Regionen und Städte einzubeziehen; bedauert zum einen den Mangel an Integration dieser Aspekte in einzelne umweltrechtliche Rahmen un
d in prälegislative Tätigkeiten und zum an
deren den Mangel an ...[+++]ihrer Integration in Rechtsvorschriften, die andere Hauptziele als den Umweltschutz haben;