(6) Derartige Beschränkungen behi
ndern nicht nur den Handel mit neuen psychoaktiven Substanzen, die bereits zu gewerbli
chen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden, sondern stehen auch der Entwicklung neuer Verwendungszwecke im Wege, und da sie den Zugang zu neuen psych
oaktiven Substanzen erschweren, besteht zudem die große Wahrscheinlichkeit, dass sie auch zu Handelshemmnissen für Wirtschaftsteilnehmer führen
...[+++], die derartige Verwendungszwecke entwickeln möchten.