Die EU hat umfassende Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Hai ergriffen, zum Beispiel die Verbesserung der Datenerhebun
g für große Hochsee-Haiarten, die Festlegung von Fangbegrenzungen für bestimmte Haiarten und Rochen in der Nordsee, Tiefseehaie im Nordostatlantik, das Verbot der Schleppnetzfischerei in den Küstengebieten im Mittelmeerraum, das Verbot der Verwendung von Treibnetzen, in denen sich große Hochseehaie verfangen können, das Verbot des Abtrennens von Haifischflossen und die Festlegung spezieller Voraussetzungen, nach denen das Abtrennen von Haifischflossen nur genehmigt werden kann, – und darüber spre
chen wir j ...[+++]a heute – sowie die Kontrolle und Beschränkung der Fangkapazität.