2. warnt vor der extremen Politisierung des UNHRC, da sie verhindert, das
s das Mandat dieses Gremiums ausgeübt werden kann; unterstreicht die Bedeutung länderspezifischer Resolutionen bei der Auseinandersetzung mit schweren Menschenrechtsverletzungen; verurteilt in diesem Zusammenhang aufs Schärfste den Einsatz von „Anträgen, auf Maßnahmen zu verzichten,“ und drückt seine Enttäuschung über den Einsatz dieses Verfahrens auf der 11. Sondertagung des Rates aus, was die Annahme einer einheitlichen und kohärenten Abschlussresolution verhindert hat, die der Lage in Sri Lanka gere
...[+++]cht worden wäre;