D. in der Erwägung, dass Gabriele Albertini sowohl in der schriftlichen Anfrage als auch in den Interviews sehr ähnliche, wenn a
uch nicht dieselben Ausdrücke verwendet hat, sowie in der Erwägung, dass es sich in beid
en Verfahren um den gleichen Tatbestand handelt, wie dies auch von Gabriele Albertini schriftlich und im Rahmen seiner Anhörung bestätigt wurde; in der Erwägung, dass die Entscheidung darüber, ob die Immunität von Gabriele Albertini geschützt werden soll, infolgedessen für beide Verfahren gleich laute
...[+++]n muss;