14. weist darauf hin, dass einige europäische Gebiete keine Anrainer der europäischen Meere sind; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Regionen in äußerster Randlage zusammengefasst und in einem hierzu eingerichteten spezifischen Beirat vertreten sein sollten, und das
s die im Rahmen der GFP ergriffenen restriktiven Maßnahmen an den tatsächlichen Zustand der Fischbestände in diesen Regionen angepasst werden müssen; weist nachdrücklich darauf hin, dass der EMFF in die Lage versetzt werden muss, Programme zur Erhebung von Bestandsdaten zu finanzieren, um dies zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass die regionalen und lokalen Behörden
...[+++]in die Verhandlungen über nachhaltige Fischereiabkommen mit Drittstaaten einbezogen werden müssen;