Die Beihilfenkontrolle be
i Regionalbeihilfen soll in erster Linie die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der regionalen Entwicklung ermöglichen und sicherstellen, dass in den Mitgliedstaaten gleiche Rahmenbedingungen bestehen. Dadurch soll zum einen verhindert werden, dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten, Unternehmen für Standorte in benachteiligten Gebie
ten in der Union zu gewinnen oder dort zu halten, in einen Subventionswettlauf münden; zum anderen sollen die Auswirkungen der Regionalbeihilfen auf Handel und Wettbewerb auf d
...[+++]as erforderliche Minimum beschränkt werden.