für die Unternehmen die Auflage, unter Berücksichtigung der besonderen Situation und Möglichkeiten der KMU, die unter die Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 fallen, und des Grundsatzes „Think Small First“, mindestens alle zwei oder drei Jahre eine Bilanz zur SVU zu veröffentlichen, wobei durch diese Pflicht und dadurch, dass allen Interessenträgern, einschließlich Verbrauchern, Investoren und der Öffentlichkeit, gezielt Informationen über di
e SVU zur Verfügung gestellt werden, die Transparenz und Berichterstattung durchaus gestärkt und die Außenwirkung und Glaubwürdigkeit der Verfahren im Bereich der SVU verbessert
werden ...[+++] dürften;