39. nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass der Direktor von OLAF offenbar unter Druck gesetzt wird, in Abkehr von seiner bisherigen Praxis dem Parlament künftig keine Liste der laufenden internen Untersuchungen mehr vorzulegen; erinnert daran, dass interne OLAF-Untersuchungen gegenwärtig keiner Kontrolle durch Richter oder Staatsanwälte unterliegen und dass gerade deshalb eine wirksame parlamentarische Kontrolle von besonderer Bedeutung ist; erinnert weiter daran, dass diese Kontrolle unter strenger Beachtung der Anlage VII (Prüfung vertraulicher Dokumente und In
formationen) seiner Geschäftsordnung erfolgt; beauftrag ...[+++]t seine Präsidentin, gestützt auf die Informationsrechte des Parlaments gemäß Artikel 276 des EG-Vertrags die nötigen rechtlichen Schritte einzuleiten, falls der zuständige Ausschuss des Parlaments bis zum 1. Januar 2002 keine vollständige Liste der laufenden internen Untersuchungen erhalten hat;