In der Erwägung, dass, wie bere
its erwähnt wurde, keine Art des Ausgleichs einer anderen vorzuziehen ist; dass die Vorstellung, der zufolge zahlrei
che verstädterbaren Gebiete, die für eine Umwandlung in nicht verstädterbare Gebiete in Frage kommen würden, zu vage i
st, im in casu eine genaue Analyse der Optionen zu ermöglichen, die sich die
Beschwerdeführer in diesem Zusammenh ...[+++]ang vorstellen;