Da nicht angegeben wird, welche Bestimmung(en) der
o.a. Ordonnanz die genannten Verfassungsbestimmungen verletzen würde(n), ist aus der präjudiziellen Frage nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht oder auf welche Weise diese Ordonnanz « einer Einrichtung, die eine öffentliche Dienstleistung erfüllt,
wie im vorliegenden Fall der Genossenschaft von Mietern und Eigentümern GenmbH, das Recht [verbieten würde], auf ihre Eigenschaft als öffentliche Immobi
liengesellschaft zu verzichten ...[+++] ».